Verpackungsgesetz und Verpackungslizenz

Ein eigenes Geschäft zu haben, sein eigener Chef sein zu können, sich täglich mit schönen Dingen zu umgeben und diese selbst anzufertigen, dass klingt für viele wie ein wahr gewordener Traum. Stimmt ja auch. ABER was einige schnell vergessen: ein eigenes Geschäft bringt auch viele bürokratische, juristische und buchhalterische Themen mit sich.

Verpackungsgesetz - oder VerpackG

Eines dieser Themen ist das Verpackungsgesetz. Natürlich könnt ihr mich jederzeit gerne besuchen und eure Waren selbst abholen, doch die Mehrheit von euch, wohnt schlicht zu weit entfernt für einen Besuch. Als Onlineshop komme ich leider nicht umhin meine Waren zu versenden. Somit bringe ich nicht nur meine kleinen Werke in Umlauf, sondern auch die Verpackung. Diese Verpackung muss am Ende entsorgt werden. Natürlich fachgerecht. Nicht zuletzt die stetig steigenden Versandzahlen des Onlinehandels machen eine einheitliche Regelung des aus Verpackungen entstehenden Abfallrecyclings erforderlich. Diese Intention verfolgt auch das neue, seit 1. Januar 2019 geltende Verpackungsgesetz, kurz VerpackG.

Verpackungverordnung - oder VerpackV

Wer in Deutschland gewerblich Verpackungen in Verkehr bringt ist verpflichtet, sich um die Rücknahme des in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterials zu kümmern. Dies regelte die Verpackungsverordnung (VerpackV) und ab 2019 das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Da die Hersteller und Vertreiber (auch Versand- und Onlinehändler) von beteiligungspflichtigen Verpackungen i.d.R. nicht selbst für deren Rücknahme und Verwertung sorgen können, haben Sie die Möglichkeit Ihre Rücknahme- und Verwertungspflichten auf ein Duales System zu übertragen.

Verpackungslizenz

In der Praxis wird von der so genannten „Verpackungslizenzierung“ gesprochen. Die Verpackungslizenz stellt sicher, dass Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt und verwertet werden. Die Hersteller und Vertreiber zahlen für diese Dienstleistung ein Lizenzentgelt. Dies wird verwendet für die Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen. Das beauftragte Duale System führt die Entsorgung durch. Das Entgelt bemisst sich nach Gewicht, Materialart und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Im Gegenzug erhalten sie jährlich einen Nachweis über die für sie zurückgenommenen und recycelten Verpackungsmengen in Form einer Mengenbestätigung. Mit Ihrer Verpackungslizienzierung bestätigen Sie die Teilnahme am Dualen System. Mit dem Lizenzentgelt bezahlt das Duale System die beauftragten Entsorgungsunternehmen für das Aufstellen von Sammelbehältnissen (z. B. Glascontainer oder gelbe Tonnen). Auch regelmäßige Leerung und den Weitertransport der Verpackungsabfälle zu Sortier- oder Aufbereitungsanlagen wird veranlasst. Darüber hinaus entrichten die Dualen Systeme sogenannte Nebenentgelte an die Kommunen. Damit wird unter anderem die Stellplatzreinigung von Containern (Glas, Pappe) sowie Informationskampagnen für Bürger finanziert. Selbstverständlich habe ich Kotenkram bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister LUCID registriert und besitze die notwendige Verpackungslizenz.

Es handelt sich übrigens um ein öffentliches Register. Die Veröffentlichung der registrierten Hersteller soll es jedermann ermöglichen, nach bestimmten Herstellern und Markennamen zu suchen und somit zu überprüfen, ob die Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer ihrer Registrierungspflicht nachgekommen sind.

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